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   BFH, 15.03.2000 - II R 34/98   

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BFH, 15.03.2000 - II R 34/98 (https://dejure.org/2000,1299)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2000 - II R 34/98 (https://dejure.org/2000,1299)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2000 - II R 34/98 (https://dejure.org/2000,1299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbsteuer - Bemessungsgrundlage - Grundstückskaufpreis - Bauerrichtungskosten - Gegenstand des Erwerbsvorgangs

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 90 Abs. 2; ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über Grundstücksbebauung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8, GrEStG § 9
    Einheitliches Vertragswerk; Faktischer Zwang; Grunderwerbsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - II R 34/98
    c) Ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang im vorstehend bezeichneten Sinne ist zum einen dann gegeben, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. Senatsurteil vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, 333).

    Denn bereits die Hinnahme des von der Anbieterseite vorbereiteten einheitlichen Angebots durch den Erwerber indiziert einen objektiven engen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Vertrag (oder den Verträgen) über die Gebäudeerrichtung, unabhängig von der zeitlichen Abfolge der Vertragsabschlüsse, und ohne dass es darauf ankommt, ob tatsächlich (oder rechtlich) auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können (Senatsurteil in BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, 334).

  • BFH, 24.01.1990 - II R 94/87

    Grunderwerbsteuer auf Gesamtaufwand: Bericht über laufende Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - II R 34/98
    a) Entscheidend für den Umfang der Bemessungsgrundlage ist dabei, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. März 1981 II R 77/78, BFHE 133, 230, BStBl II 1981, 537; vom 24. Januar 1990 II R 94/87, BFHE 160, 284, BStBl II 1990, 590).
  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - II R 34/98
    Erfasst werden soll von der Grunderwerbsteuer aber der tatsächliche Zustand des Grundstücks, der in Durchführung des auf den Eigentumserwerb gerichteten Rechtsvorgangs eintritt (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212).
  • BFH, 11.03.1981 - II R 77/78

    Erschließungskosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - II R 34/98
    a) Entscheidend für den Umfang der Bemessungsgrundlage ist dabei, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. März 1981 II R 77/78, BFHE 133, 230, BStBl II 1981, 537; vom 24. Januar 1990 II R 94/87, BFHE 160, 284, BStBl II 1990, 590).
  • BFH, 06.03.1991 - II R 133/87

    Bebautes Grundstück als Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - II R 34/98
    Eine derartige Einschränkung der sonst für einen Grundstückserwerber bestehenden Entscheidungsfreiheit kann sich aus vorherigen Absprachen oder aus faktischen Zwängen ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117, BStBl II 1991, 532).
  • BFH, 05.02.1992 - II R 110/88

    Bestimmung des Gegenstands eines Erwerbsvorgangs

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - II R 34/98
    Gegenstand der auf die Grundstücksübereignung abzielenden Vereinbarungen kann das Grundstück in dem Zustand sein, den es im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat, oder in einem (künftigen) Zustand, in den es erst zu versetzen ist (z.B. BFH-Urteil vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 15 K 4223/10

    Grunderwerbsteuer bei Aufteilung von Gesamthandseigentum in Wohnungseigentum

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des Erwerbsvertrages gegenüber dem Veräußerer in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung nicht mehr frei war (BFH, Urteil vom 27.10.1999 - II R 17/99 -, BStBl II 2000, 34; BFH, Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, BFH/NV 2000, 1240).

    Ein objektiver enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Erwerbsvertrag und dem zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen Vertrag besteht aber auch dann, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, a.a.O.; Urteil vom 23.11.1994 - II R 53/94 -, a.a.O.).

    Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand "bebautes Grundstück" kann auch dann vorliegen, wenn zunächst der Erwerbsvertrag und erst später der Bauvertrag geschlossen wird (BFH, Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, a.a.O.).

  • BFH, 21.09.2005 - II R 49/04

    Einheitlicher Leistungsgegenstand bei Beteiligung mehrerer Personen auf der

    bb) Darüber hinaus wird ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt (BFH-Urteile vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, und vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240, unter II.1.c).
  • BFH, 28.03.2012 - II R 57/10

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei 19 Monate nach dem Grundstückskaufvertrag

    Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich (oder rechtlich) auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können (BFH-Urteile vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, 334; vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240).
  • BFH, 13.08.2003 - II R 52/01

    GrEStG - einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Dazu muss entweder der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung gegenüber dem Veräußerer nicht mehr frei gewesen sein (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1999 II R 17/99, BFHE 189, 550, BStBl II 2000, 34, 37, unter II. 2., und vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240) oder aber ihm muss aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten worden sein (BFH-Urteil in BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331).

    In letzterem Falle indiziert bereits die Hinnahme des von der Anbieterseite vorbereiteten Geschehensablaufs seitens des Erwerbers einen objektiven engen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Vertrag über die Gebäudeerrichtung (BFH-Urteile in BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, und in BFH/NV 2000, 1240).

    Er besteht nämlich auch dann, wenn dem Erwerber aufgrund einer bis annähernd zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, 333, sowie in BFH/NV 2000, 1240).

  • BFH, 02.03.2006 - II R 47/04

    GrESt: einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Die Bindung des Erwerbers kann sich aber auch aus sonstigen vorherigen Absprachen mit der Veräußererseite oder aus faktischen Zwängen ergeben, soweit sie bei Abschluss oder Wirksamwerden des Grundstückskaufvertrags bereits vorhanden waren (BFH-Urteile vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117, BStBl II 1991, 532; vom 10. August 1994 II R 33/91, BFH/NV 1995, 337, und vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240, unter II.1.d).

    c) Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird zum anderen dann indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt (BFH-Urteile vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, und in BFH/NV 2000, 1240, unter II.1.c).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03

    Bestimmung der Rechtsgrundlage nach § 1 GrEStG bei Übertragung eines gesamten

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des maßgeblichen Rechtsgeschäfts gegenüber dem Veräußerer in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung nicht mehr frei war (BFH, Urteil vom 27. Oktober 1999, II R 17/99, BStBl. II 2000, 34; Urteil vom 15. März 2000, II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240).

    Ein objektiver enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Vertrag über den Grundstückserwerb und dem zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen Vertrag besteht aber auch dann, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O.).

    Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand "bebautes Grundstück" kann auch dann vorliegen, wenn zunächst das maßgebliche Rechtsgeschäft (Abtretung der Rechte aus einem Grundstückskaufvertrag) und erst später der Bauvertrag geschlossen werden (vgl. auch BFH, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O.).

  • BFH, 02.03.2006 - II R 39/04

    Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher Erwerbsgegenstand bei einem dem

    Die Bindung des Erwerbers kann sich aber auch aus sonstigen vorherigen Absprachen mit der Veräußererseite oder aus faktischen Zwängen ergeben, soweit sie bei Abschluss oder Wirksamwerden des Grundstückskaufvertrags bereits vorhanden waren (BFH-Urteile vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117, BStBl II 1991, 532; vom 10. August 1994 II R 33/91, BFH/NV 1995, 337, und vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240, unter II.1.d).

    cc) Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird zum anderen dann indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis einheitlich anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 683, und in BFH/NV 2000, 1240, unter II.1.c).

  • BFH, 23.10.2002 - II R 81/00

    Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechten

    aa) Das FG ist unter Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze zum einheitlichen Vertragsgegenstand (vgl. Entscheidungen des BFH vom 9. August 1989 II B 73/89, BFH/NV 1990, 594; vom 13. September 1989 II R 28/87, BFHE 158, 139, BStBl II 1989, 986; vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, und vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240) zutreffend davon ausgegangen, dass als Gegenstand des Erbbaurechtsvertrages (nur) das Gesamterbbaurecht an den unbebauten Grundstücken anzusehen ist.
  • BFH, 30.03.2009 - II R 62/06

    Sanierungskosten als Gegenleistung bei vertraglich übernommener Verpflichtung zur

    Nach den vom FG getroffenen und den erkennenden Senat nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass zwischen dem Grundstückskaufvertrag und den von der Klägerin zum Zwecke der Bodensanierung mit Dritten abgeschlossenen Verträgen eine rechtliche Bestandsverknüpfung kraft Parteiwillens oder ein so enger sachlicher Zusammenhang bestanden hat, dass die Klägerin im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BFH zum "einheitlichen Leistungsgegenstand" bei objektiver Betrachtung ein (künftig) saniertes Grundstück erhalten hat (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331; vom 16. Juli 1997 II R 39/05, BFH/NV 1998, 213; vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240, unter II. 1. c, und vom 30. April 2003 II R 29/01, BFH/NV 2003, 1446, sowie BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2005 II B 29/05, BFH/NV 2006, 123).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04

    Rechtsbehelf gegen einen verbösernden, auf einen "anderen" Lebenssachverhalt

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des den Übereignungsanspruch begründenden Vertrages gegenüber dem Veräußerer in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung nicht mehr frei war (BFH, Urteil vom 27.10.1999 - II R 17/99 -, BStBl II 2000, 34; Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, BFH/NV 2000, 1240).

    Ein objektiver enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Vertrag über den Grundstückserwerb und dem zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen Vertrag besteht aber auch dann, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, a.a.O.; Urteil vom 23.11.1994 - II R 53/94 -, a.a.O.).

    Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand "bebautes Grundstück" kann auch dann vorliegen, wenn zunächst der Grundstückskaufvertrag und erst später der Bauvertrag geschlossen wird (BFH, Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 11 K 11234/07

    Einheitliches Vertragswerk bei Vermittlung der Grundstückskäufer durch den

  • FG Düsseldorf, 30.07.2002 - 3 K 1493/99

    Grunderwerbsteuer; Einheitlicher Vertragsgegenstand; Gesamtobjekt;

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2004 - 3 K 18/03

    Grundstückskauf- und Sanierungsvertrag als einheitliches Vertragswerk;

  • BFH, 30.04.2003 - II R 29/01

    GrESt: Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag

  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4414/05

    Die doppelte Belastung von Baukosten mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer ist

  • BFH, 04.08.2004 - II B 74/03

    Fehlende Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage von angeblich grundsätzlicher

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09

    Einheitliches Vertragswerk bei Verträgen mit mehreren personell, wirtschaftlich

  • BFH, 23.08.2006 - II R 42/04

    GrESt; einheitlicher Leistungsgegenstand

  • BFH, 04.10.2005 - II B 29/05

    GrESt; einheitlicher Erwerbsgegenstand; AdV

  • FG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 K 158/14

    Änderung eines bestandskräftigen Grunderwerbsteuer-Bescheids nach dem planmäßigen

  • FG Düsseldorf, 02.10.2008 - 7 V 2747/08

    Voraussetzungen eines einheitlichen Vertragswerkes bei Abschluss eines

  • BFH, 23.08.2007 - II B 3/07

    GrESt: einheitlicher Erwerbsgegenstand

  • BFH, 27.08.2003 - II R 27/01

    Wohnungserwerb und Modernisierungsverpflichtung

  • BFH, 27.06.2006 - II B 160/05

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand "saniertes Grundstück" trotz Mitwirkung der

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2006 - 3 K 453/02

    Einheitliches Vertragswerk bei Abschluss des Bauvertrages vor Abschluss des

  • FG Düsseldorf, 24.04.2013 - 7 K 3536/12

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer hinsichtlich des Erwerbsgegenstandes

  • BFH, 31.03.2004 - II R 62/01

    Erwerb eines bebauten Grundstücks

  • BFH, 23.08.2006 - II R 43/04

    Einheitlicher Vertragsgegenstand "saniertes Grundstück”

  • FG Saarland, 19.10.2016 - 2 K 1332/13

    Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines

  • FG Düsseldorf, 09.10.2013 - 7 K 3467/12

    Einheitliches Vertragswerk: Innenausbaukosten als Gegenstand des Erwerbsvorgangs

  • BFH, 21.12.2006 - II B 184/05

    GrESt: einheitlicher Vertragsgegenstand

  • FG Köln, 25.09.2012 - 5 K 757/12

    Bemessungsgrundlage, einheitliches Vertragswerk

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2009 - 11 K 1010/05

    Erwerb eines zukünftig bebauten Erbbaurechts

  • FG Niedersachsen, 08.01.2003 - 7 K 108/02

    Berücksichtigung von Bauerrichtungskosten in der Bemessungsgrundlage für die

  • FG Düsseldorf, 22.11.2006 - 7 K 3883/05

    Einheitlicher Vertrag; Generalübernehmervertrag; Indizwirkung; Bebauungskonzept;

  • BFH, 01.09.2004 - II B 77/03

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge

  • BFH, 22.09.2004 - II B 27/03

    Vorweggenommene Beweiswürdigung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00

    Grunderwerbsteuerlicher Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Zusammenwirken

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13

    Einheitliches Vertragswerk gemeinsames Hinwirken der auf der Veräußererseite

  • FG Hessen, 18.02.2009 - 5 K 542/03

    Abgrenzung zwischen dem Erwerb eines bebauten und eines unbebauten Grundstücks;

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 2 K 2485/06

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • FG München, 20.02.2013 - 4 K 4012/10

    Einheitliches Vertragswerk im Grunderwerbsteuerrecht; Erschließungskosten als

  • FG Niedersachsen, 08.01.2003 - 7 K 110/02

    Einbeziehung der Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage der

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2001 - 1 K 119/99

    Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige

  • FG München, 20.04.2022 - 4 K 1857/19

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

  • FG Niedersachsen, 21.06.2010 - 7 K 294/09

    Einbeziehung von Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die

  • FG Sachsen, 13.09.2005 - 1 K 215/02

    Gegenstand des Erwerbsvorgangs

  • FG Thüringen, 10.07.2002 - I 630/99

    Einheitliches Vertragswerk; Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen erst

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.12.2000 - 3 K 2482/98

    Beteiligung an Farmprojekten in Paraguay (zu BFH-Urteil

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